Im Rahmen des Baugesuchs wird im Kanton Nidwalden für Bauvorhaben in Gefahrengebieten ein Nachweis Naturgefahren verlangt. Mit dem Nachweis Naturgefahren dokumentiert der Planer, wie das Gebäude vor Naturgefahren geschützt wird.
Auf dieser Homepage erfahren Sie, wie ein Nachweis Naturgefahren ausgefüllt werden muss. Musterbeispiele und Vorlagen helfen Ihnen bei der Baueingabe.
Mit der Übereinstimmungserklärung Naturgefahren wird der Baubewilligungsbehörde nach Abschluss der Bauarbeiten die mängelfreie Umsetzung der Objektschutzmassnahmen bestätigt.