Anleitung

1. Schritt - Gefährdung

Gefahrenkarte.PNG

Mit der Gefahrenkarte der GIS-Daten AG (Geografisches Informationssystem) lassen sich Naturgefahren einfach erkennen.

  • Unter "Suchen" Adresse oder Parzellen-Nummer eingeben
  • Es erscheint die gewünschte Parzelle mit allen überlagerten Gefahrenkarten (synoptische Gefahrenkarte - linke Spalte)
  • rotes Gefahrengebiet = Gefahrenzone 1 (starke Gefährdung) 
    blaues Gefahrengebiet = Gefahrenzone 2 (mittlere Gefährdung)
    gelbes Gefahrengebiet = Gefahrenzone 3 (geringe Gefährdung)
    gelb/weiss schraffiertes Gefahrengebiet = Restgefährdung

Für Bauvorhaben in dern roten und blauen Gefahrengebieten (Gefahrenzone 1 & 2) muss ein Nachweis Naturgefahren mit dem Besuch eingegeben werden. Für Bauvorhaben im gelben Gefahrengebiet (Gefahrenzone 3) braucht es nur auf Verlangen der Bewilligungsbehörde einen Nachweis Naturgefahren.

NW_Gefahrenübersicht.jpg

Die Gefahrenübersicht zeigt die Gefahren- und Intensitätskarten für die einzelnen Prozesse im Detail nebeneinander (Wildbach, See, Engelbergeraa, Rutschung spontan, Rutschung permanent, Sturz, Lawine, Doline). Die Übersicht fasst Inhalte zusammen, die auf anderen Internetportalen bereits veröffentlicht sind.

Für detailierte Angaben zu den Gefährdungen / Intensitäten / Schutzhöhenkarten wird ein Login benötigt.

Intensitätskarte.PNG
  • Durch markieren der Intensitätskarten bzw. Schutzhöhen kann die jeweilige Intensität bzw. Schutzhöhe pro Jährlichkeit (HQ30/100/300/EHQ) herausgelesen werden und im Nachweis Naturgefahren ergänzt werden.

2. Schritt - Schutzziele

Die Schutzziele sind pro Gefährdung in den Vorlagen bereits beschrieben.

3. Schritt - Objektschutzmassnahmen

Die Objektschutzmassnahmen werden in "Bauliche Massnahmen" und "Temporäre Massnahmen" unterteilt.

  • Bauliche Massnahmen: z.B. Gebäude auf der Schutzhöhe, Gebäude dicht bis Schutzhöhe, Einstellenhallenzufahrt mit Nidwaldner Tor geschützt etc.
  • Temporäre Massnahmen: nur in Ausnahmefällen z.B. Dammbalkensystem etc.

4. Schritt - Gefährdung der Nachbargrundstücke

Angaben ob keine weitere Gefährdung oder 2D-Modellberechnung

5. Schritt - Übereinstimmungserklärung Naturgefahren

Die Übereinstimmungserklärung Naturgefahren erhalten Sie mit der Baubewilligung. Mit der Schlussabnahme muss die Übereinstimmungserklärung Naturgefahren inkl. Fotos zur Ausführung eingereicht werden. Mit der Unterschrift wird die mängelfreie Umsetzung der Objektschutzmassnahmen bestätigt.

Beilagenverzeichnis / Unterschrift

  • Plan Objektschutzmassnahmen: Mindestens ein Plan muss dem Nachweis Naturgefahren beigefügt werden. Er soll die Schutzhöhe, Massnahmen etc. aufzeigen.
  • Unterschrift: durch Bauherrschaft, Grundeigentümer und Fachexperte/Ersteller zu unterzeichnen
  • Ort, Datum ergänzen